„Beantragung von Hilfsmitteln – so geht`s!“
Probleme bei der Beantragung von Hilfsmitteln?
Weder ärgern noch aufgeben, sondern die Sache aktiv angehen.
Ca. 80% der Ablehnungen erfolgen nur aufgrund unzureichender Beschreibung Ihres Bedarfes.
Conterganschädigungen und ihre Auswirkungen sind bei den Sachbearbeitern der Krankenkasse oder auch beim Sanitätshaus einfach nicht ausreichend bekannt. Entsprechend schwach wird Ihr Bedarf vom Sanitätshaus der Kasse gegenüber formuliert. Und beim Kostenträger sitzt häufig ein Sachbearbeiter, der Ihren Antrag eventuell wegen Unkenntnis schlicht nicht nachvollziehen kann.
Diese Wissenslücke könnten Sie eigenverantwortlich schließen und die Begründung, spätestens aber einen Widerspruch, selbst verfassen.
Die Ablehnung von der Krankenkasse ist Ihre Chance zu Wort zu kommen, nutzen Sie diese Chance. In unserem intensiven Workshop erfahren Sie effektive Wege und Formulierungen, dafür.
Wann:
01.12.2018 von 10:00 Uhr bis ca. 16:00 Uhr
Wo:
Marriott Hotel
Parkallee 3, 45891 Gelsenkirchen
(an Veltins-Arena, Parkplätze vor der Tür)
Kosten:
Trägt der Interessenverband Contergangeschädigter NRW e.V.
Gebärdendolmetscher kann gestellt auf Wunsch werden
Anmeldung:
Barbara Wenzel-Heyberg
Tel.: 02268 9094288
Fax: 02268 9094287
bwh@contergan-nrw-peer-to-peer.eu
Ablauf: Nach einem Begrüßungskaffe starten wir mit den grundsätzlichen Voraussetzungen und dem Beantragungsweg für eine Kostenübernahme. Wir klären, was aus Kassensicht überhaupt als Hilfsmittel gilt. Im Weiteren erfahren Sie, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit Sie ein Hilfsmittel von der Kasse beanspruchen können und woran es liegt, dass die Kassen das oft so anders sehen als Sie. Nach der Mittagspause machen wir uns dann an konkrete Fallbeispiele und erarbeiten an diesen, wo der Hase im Pfeffer liegt und welche Formulierungen den Weg zur Kostenübernahme ebnen. Sie sind herzlich eingeladen, eigene Fälle mitzubringen.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung Workshop
Nina Sörensen Tel.: 0152 094 67081