Evaluation Viertes Änderungsgesetz Conterganstiftungsgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

gerne möchte ich Sie über die Vergabe der „Expertise über die Auswirkungen der Pauschalierung der Leistungen für spezifische Bedarfe und des Beratungs- und Behandlungsangebotes für die Leistungsberechtigten nach dem Conterganstiftungsgesetz durch das Vierte Änderungsgesetz des Conterganstiftungsgesetzes“ informieren. Der Auftrag wurde an die Universität Heidelberg vergeben. Das Forschungsvorhaben wird unter der wissenschaftlichen Verantwortung von Herrn Prof. Dr. Dr. h. c. Andreas Kruse, Institut für Gerontologie der Universität Heidelberg, durchgeführt.

Die Untersuchung dauert sechs Monate und hat am 1. März 2019 begonnen. Sie ist Grundlage für den durch die Bundesregierung zu erstellenden Evaluationsbericht zum Vierten Änderungsgesetz des Conterganstiftungsgesetzes und wird mit diesem anschließend dem Deutschen Bundestag vorgelegt.

Mit freundlichen Grüßen

Christoph Linzbach

Ministerialdirigent

Vorsitzender des Stiftungsrates Conterganstiftung

Leiter der Projektgruppe Fonds, Stiftungen

Abteilung 5 „Kinder und Jugend“

 

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