Newsletter 8 August 2020
!! Update !!
Liebe Hilfsmittelinteressierte,
wir haben eine hilfreiche und extrem wichtige Information bekommen zu den Gurtschlossverlängerungen, die wir schnell weiterreichen möchten. Ganz so einfach, wie im Newsletter dargestellt, ist es mit der Gurtschloss-Verlängerung nämlich leider gar nicht.
Darauf hat uns jetzt ein Conterganbetroffener aufmerksam gemacht, der eine ganze Odyssee damit hinter sich hat. An dieser Stelle wirklich herzlichen Dank für die schnelle und ausführliche Reaktion!
Ich habe daraufhin unverzüglich mit einem in NRW ansässigen Autoumbauer Kontakt aufgenommen um mehr Informationen zu bekommen.
Es ist also so, dass, sobald eine Gurtschlossverlängerung ANGESCHRAUBT werden muss(also exakt die aus den Bildern im Newsletter) die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlischt. Das bedeutet, sie kann zwar technisch sicher sein, aber die Versicherungsschutz kann komplett erlöschen!!!! Im Unfallfall zahlt die Versicherung dann eventuell nicht.
Denn: zum einen ist der Punkt, an dem ein Gurt verschraubt wird physikalisch relevant im Crash Test. Er kann nicht „irgendwo“ angeschraubt werden. Daher muss der TÜV die neue Verschraubung absegnen.
Und zum Zweiten werden Airbags u.a. vom Gurtstraffer ausgelöst. Dieses Gurtstraffsystem befindet sich aber nicht nur oben in der Auszugsrolle. Sondern bei etlichen Fahrzeugen inzwischen auch in der Gurtpeitsche (in Form einer Elektrik). Daher ist der Austausch der Gurtpeitsche immer mit einem Eingriff in das Sicherheitssystem des Fahrzeuges verbunden.
Wenn also eine solche Verlängerung angeschraubt wird, muss eine Einzelgenehmigung für den Fahrzeugführer eingeholt werden nach §70 StVO. Das macht der TÜV. Diese Genehmigung wird eingetragen und kostet. (siehe Bericht des Betroffenen im weiteren Verlauf der Mail). Im allgemeinen kostet sie allerdings „nur“ bis zu 300,00 Euro. Die Erlaubnis gilt nur für diese eine eingetragene Person! Ein anderer ist dann quasi nicht versichert, wenn er das Fahrzeug fährt.
Diese Genehmigungspflicht kann nur umgangen werden, wenn es sich um eine Gurtschlossverlängerung handelt, die in das vorhandene Gurtschloss eingesteckt wird. Auch diese kann man nicht – entgegen meiner Behauptung im Newsletter – irgendwo kaufen, sondern es muss eine ECE geprüfte mit dem E4 Kennzeichen.
Diese erhält man nach Aussage eines befragten renommierten KFZ Umbauunternehmens z.B. hier:
https://www.seatbeltextenderpros.com/
und kann sich dort sowohl eine starre, wie eine weiche Verbindungsart aussuchen, sobald man den Fahrzeugtyp gewählt hat.
Damit gibt es zwar eine Betriebserlaubnis, aber:
da die Auslösung eines Airbags auch vom den Signalen des Gurtstraffers mit ausgelöst wird, muss man davon ausgehen, dass jegliche Verschiebung eines Gurtschlosses die Kraftübertragungen verändert!
Daher sollte man auch das einsteckbare Gurtschloss nicht einfach selbst montieren, sondern immer den Autoumbauer und den TÜV draufgucken lassen!! So die dringende Empfehlung des von mir angesprochenen Autoumbauers.
Zudem sollte man darauf achten, dass das Gurtschloss nicht auf dem Hüftknochen zu liegen kommt. Im Unfallfall wir das Gurtschloss je nach Unfallstärke den Hüftknochen verletzen.
Es gibt also sehr viel mehr zum Gurtschloss zu beachten, als ich in meinem Newsletter dargestellt habe. Ich hoffe, diese Information stellt nun rechtzeitig noch einiges richtig.
Mein Dank gilt Herrn Heinz Barnbeck, der uns diesen Erfahrungsbericht direkt gestern zukommen ließ:
Hallo Nina Sörensen
zum letzten Newsletterthema Gurtschloßverlängerung möchte ich gerne meine Erfahrung beitragen, denn so einfach wie es scheint, ist es NICHT!
Habe in 2018 einen Neuwagen gekauft und siehe da, Gurtpeitsche und Gurtschloß waren zu niedrig für meine Klumphände.
Allein die Auswahl des geeigneten Fahrzeugs ist jedes Mal eine Herausforderung für Klumphänder aufgrund der Höhe der Mittelkonsole bei den unterschiedlichen Modellen der Hersteller. Ich komme aus München-Milbertshofen, da ist der Sitz von BMW mit all seinen Spezialabteilungen. Bei den BMW Modellen ist die Mittelkonsole so hoch, daß sie gut 25-30 cm über den Sitzrand ragt. Somit ist für Klumphänder die Gurtpeitsche nicht erreichbar. Bei Mercedesmodellen dito.
Beide Hersteller bieten eine individuelle Gurtpeitschenverlängerung an. Dabei handelt es sich um einen Eingriff in das Sicherheitssystem des Fahrzeug, und darum ist eine technische Einzelzulassung und Abnahme durch den TÜV mit Eintrag in den Kfz-Schein zwingend nötig. Und weil es sich eben um eine Einzeltypprüfung, -zulassung und -abnahme handelt, ist mit Kosten bis zu 12.000 € zu rechnen!!!
Da mir das doch etwas zuviel war, entschied ich mich für einen Audi A4, bei dem Mittelkonsole auf Sitzhöhe endet. Allerdings ist die Gurtpeitsche etwas kürzer, so daß auch hier Klumphänder leichte Schwierigkeiten haben können, wobei es auf den Sitz ankommt. Bei Stoffmodellen passt es gut, bei Lederbezug nicht so gut.
Jedenfalls konnte ich mich nur sehr schwer anschnallen und nur mit Hilfe eines Stabes abschnallen. Das ist im Falle eines Unfalls überhaupt nicht praktikabel.
Daher wandte ich mich an die Abteilung Sonderabnehmer bei Audi und die setzten folgende Lösung um. Es bestand noch eine Typenzulassung für eine etwas längere Gurtpeitsche, die ich mühelos bedienen konnte. Auch hier ist eine TÜVabnahme und eintrag in Kfz-Schein zwingend nötig weil ja Änderung des Sicherheitssystems. Die Kosten incl. Einbau lagen bei rund 750€.
Ich möchte hiermit aufzeigen, daß man nicht einfach in irgendeiner Werkstatt ein im Internet gekauftes Gurtschloß oder nicht Original Gurtpeitsche einbauen lassen kann. Dadurch erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs, wie mir neben den TÜV Mitarbeitern mein sehr kompetenter Versicherungsmakler bestätigte.
Ich kenne verschiedene Contergangeschädigte, auch in NRW, die mit so einem Teil rumfahren, welches sie „einfach so“ eingebaut haben. Sollten sie kontrolliert werden oder in einen Unfall verwickelt werden, besteht kein Versicherungsschutz. Das ist den Kolleg*innen anscheinend nicht bewußt.
Insofern bitte Vorsicht mit solchen Empfehlungen.
mit freundlichen Grüßen
Dipl.Kfm. Heinz Barnbeck
Liebe Hilfsmittelinteressierte,
die Resonanz auf den 3D Druck-Film war enorm. Wir haben viele Projekte in Auftrag bekommen, die zur Zeit nun vom EL4 bearbeitet und mit den Klienten zusammen ausgetüftelt werden. Wir werden Euch nach und nach alle Ergebnisse vorstellen und freuen uns auf weitere Anfragen.
Die Projekte brauchen aber etwas Zeit! Wir bitten um Geduld. Die Projekte werden von Studenten umgesetzt, die aber parallel dazu immer wieder in Klausuren und Praktika stecken.
Im jetzigen August-Newsletter möchten wir Euch Tips von zwei Menschen mit Conterganschädigung vorstellen.
Einmal einen sehr gut funktionierenden Gurtanreicher, damit man sich nicht so weit nach hinten drehen muss. In Kombi mit einer Gurtschloßverlängerung kann man sich das Anschnallen ziemlich erleichtern. Vielen Dank für diesen Tipp an Dieter.
https://www.contergan-nrw.eu/?p=9389
Der zweite Tipp kommt von Michael. Seine Arme reichen bis knapp in die Taille, und er erklärt mir in diesem Video, wie er schwergängige Jeansknöpfe schließt.
https://vimeo.com/448484149/345eb17f56
Liebe Grüße an Euch und ich freue mich immer, von Euch zu hören. Tipps, aber auch Anfragen nach bestimmten Hilfsmitteln bringen uns alle weiter! Eure Nina
Newsletter-8-August-Gurtanreicher
Interessenverband Contergangeschädigter
Nordrhein-Westfalen e.V.
Hilfswerk für vorgeburtlich Geschädigte
Peer-to-Peer Beratungsangebot
Nina Sörensen
Medizinprodukteberaterin