Inkrafttreten des Fünften Gesetzes zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes
Sehr geehrte Damen und Herren,
gerne möchten wir Sie unter dem nachfolgenden Link im Contergan-Infoportal über das Inkrafttreten des Fünften Gesetzes zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes informieren:
Mit freundlichen Grüßen
Christoph Umlau
Conterganstiftung für
behinderte Menschen
Geschäftsstelle
Postanschrift: 50964 Köln
Telefon: 0221 3673 3312
Telefax: 0221 3673 3636