Infomail zum persönlichen Budget
Hallo Zusammen!
Wieder ein herzliches Dankeschön an alle, die sich auf meine letzte Mail gemeldet haben. Das Thema brennt wirklich bei Vielen.
Danke auch für die zahlreichen Fragen. Einige davon beantworte ich hier auch offen, da sie für viele von Interesse sein könnten.
Auf Rückmeldungen, Erfahrungsberichte und weitere Fragen bin ich gespannt und freue mich schon darauf.
Lieben Gruß
Sabine Göbber
Diplom-Sozialpädagogin
Krankenschwester
Interessenverband Contergangeschädigter
Nordrhein-Westfalen e.V.
Hilfswerk für vorgeburtlich Geschädigte
Peer- to-Peer-Beratungsangebot
Mobil: +49 171-3080816
Tel.: +49 2428-9021470
Fax: +49 2428-9021480
Mail: s.goebber@contergan-nrw-peer-to-peer.eu
Fragen zum Persönlichen Budget/ Persönliche Assistenz
Ich bin Beamter im Ruhestand. Hast du schon Erfahrungen gemacht, wie die Zuständigkeiten in meinem Fall wären?
Die persönliche Assistenz, das persönliche Budget ist eine Sozialrechtliche Leistung. Sie kommt für alle Menschen mit Behinderung in Betracht.
Zuständig für die Bearbeitung sind in NRW die Landschaftsverbände Westfalen- Lippe und Rheinland.
Da contergangeschädigte Menschen laut § 18 Conterganstiftungsgesetz keinerlei Angaben zu Einkommen und Vermögen machen müssen, entfällt die Eigenbeteiligung.
Das Budget wird in der Regel Trägerübergreifend getragen, d.h. meist sind die Landschaftsverbände und die Pflegekassen beteiligt. D.h eventuelles Pflegegeld wird zum Teil miteingerechnet.
Bislang habe ich Erfahrung mit „aktiven“ Beamten, allerdings sind die meisten der nicht verbeamteten Budgetnehmer berentet.
Wie verträgt sich die persönliche Assistenz mit dem Bedürfnis nach Privatsphäre?
Das ist immer ein spannendes Thema, da die Balance zu finden. Auf dem letzten Pflege- und Assistenztag war das auch ein großes Gesprächsthema.
Deshalb ist die Auswahl der Assistenten wichtig, die Chemie muss stimmen. Es gilt klare Absprachen zu treffen. Es ist wichtig, sich abzugrenzen. Manchmal ist das nicht so leicht. Du bestimmst, wann und wie lange sie um dich ist. In welche Bereiche sie darf, wann sie sich zurückzuziehen hat.
Wenn man das erste Mal Assistenz hat, empfiehlt es sich, mit wenigen Stunden anzufangen. Vielleicht in einem noch nicht so intimen Bereich, z.B. anfangs nur etwas Unterstützung im Haushalt, oder Begleitung beim Einkauf. Sich langsam rantasten.
Und immer wieder miteinander reden.
Wichtig, gerade bei einer sehr hohen Assistenzzeit am Tag, auch wenn die Person 24 Stunden am Tag anwesend ist, heißt das nicht, das sie einen Hotelservice, was Verpflegung, Duschen, etc. erwarten darf. Sie kommt zur Arbeit und dort wird man in der Regel nicht rundum verpflegt und versorgt. Wieder gilt, miteinander sprechen reden ist wichtig.
Eventuell ist es hilfreich schriftlich festzuhalten, was von der Assistenz erwartet wird.
`Goes´ und `No Goes´ festhalten.
Wird die Bewilligung immer für einen bestimmten Zeitraum erteilt?
Ja, üblich ist ein Jahr. Dann kann man einen Folgeantrag stellen, der in der Regel weniger aufwändig ist als der Erstantrag.
Finden in regelmäßigen Abständen (z.B. alle 6 Monate) Hilfeplankonferenzen und Überprüfungen des MDK statt?
Die Hilfeplankonferenz findet bei der Erstbewilligung auf jeden Fall statt. Wird der Folgeantrag gestellt, hast Du zwar grundsätzlich ein Anrecht auf eine Hilfeplankonferenz (HPK), oftmals findet dann aber meist nur ein Hausbesuch statt. Ich habe auch schon mitbekommen, dass der Folgeantrag ohne HPK oder Hausbesuch bewilligt wurde. Selbst ein Erhöhungsantrag wurde ohne Probleme bewilligt.
Innerhalb des Bewilligungszeitraumes finden in der Regel keine Überprüfungen statt, es sei denn, die regelmässigen Abrechnungen gäben dazu Anlass.
Beim Erstantrag wird, wie erwähnt, der Pflegegrad abgefragt. Je nachdem wie lange die letzte Begutachtung zurückliegt, muss eine Überprüfung beantragt werden.
Die Landschaftsverbände haben eigene Mitarbeiter aus dem Pflegebereich, die natürlich sehr genau erfragen, inwieweit die Assistenzstunden, die so gut wie immer auch einen pflegerischen Aspekt beinhalten, vom Landschaftsverband übernommen werden, soweit sie die Leistungen der Pflegekasse übersteigen, oder ob nicht evtl sogar die Krankenkassen Leistungen erbringen müssen.
Überprüfungen durch den MDK erfolgen im Zusammenhang mit dem persönlichen Budget nicht.
Was in regelmäßigen Abständen erfolgen muss, ist die Abrechnung der geleisteten Stunden mit den Leistungsträgern.
(Nur der guten Ordnung halber: Die Begriffe Hilfeplan und Hilfeplankonferenz werden zwar von allen Beteiligten noch so genannt, laut Gesetzestext heißt es Teilhabeplan und Teilhabeplankonferenz. Sagt aber keiner.)
Könnt Ihr als Mitarbeiter vom Interessenverband NRW auch contergangeschäftigte Menschen außerhalb von Nordrhein – Westfalen unterstützen?
Unterstützen auf jeden Fall, nur mit dem zuhause besuchen wird es schwierig. Wir versuchen, vieles im Telefonat mit Euch zu besprechen. Oftmals nutzen wir auch so coole Sachen wie skypen oder andere Internetmöglichkeiten. Das ist allerdings nicht für jeden etwas.
Manche von Euch kommen nach NRW ins ambulante Behandlungszentrum nach Nümbrecht. Die Zeit wird oftmals für ein persönliches Kennenlernen genutzt.
Was wir auf alle Fälle versuchen, in Eurer Nähe einen sogenannten Peer-Supporter zu finden. Also einen contergangeschädigten Menschen in Eurer Nähe, der vielleicht schon Erfahrung im Bereich Assistenz oder Pflegebegutachtung hat, oder einfach nur bereit ist, jemand anders zu unterstützen. So dass keiner allein ist.
Auf Wunsch stellen wir den Kontakt zu Beratungsstellen in Wohnortnähe her oder übernehmen Telefonate mit Krankenkassen und sonstigen Leistungsträgern.
Für die Peer- Supporter ist Christoph Soppa zuständig. Wenn ihr da Bedarf habt, oder vielleicht sogar selbst Supporter werden wollt, wendet Euch bitte direkt an ihn.
Kontakt Christoph Soppa: c.soppa@contergan-nrw-peer-to-peer.eu
+49 0151-16763122