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Für alle, die ein Laufrad nutzen!!!!!

Hallo zusammen,
gerne möchten wir Euch darüber informieren, dass das Ilting Laufrad nun eine Hilfsmittelnummer hat und demnach vom          GKV Spitzenverband als Hilfsmittel anerkannt wurde.
Hierdurch besteht die Möglichkeit einer Kostenübernahme durch die Krankenkasse.
Ob das etwas für Dich/Euch ist; bzw. geeignet ist, das klärt Ihr am Besten direkt mit der Firma.

Wir geben nur die Info, dass nun eine Hilfsmittelnummer vergeben wurde, da wir wissen, dass einige unter uns, das Laufrad gerne benutzen.

Für Rückfragen und nähere Informationen möchte wir euch bitten sich direkt an die Fa. Ilting zu wenden:
ITI – Innovative Technik Ilting,
Josef Ilting Laufrad – Manufaktur
Brandstorstraße 14
45239 Essen
Telefon: 0201 / 491236
Mobil: 0171 / 2601527
E-Mail kontakt@laufrad-ilting.

Im Anhang haben wir euch die von Herrn Josef Ilting zur Verfügung gestellten Unterlagen als Anhang beigefügt.

180653 – Recherche Bekanntmachung Eintragung ins HIMI

ILTINGS Prospekt HTL 2012 Jan 19

Laufrad, Tretroller

Kurzbeschreibung:

Laufräder und Tretroller mit Möglichkeiten zum Sonderbau. Es können diverse Sattel- und Lenkerformen, Lenkerhöhen gebaut werden und auch an Schaltungen, Klingel und Bremssystem kann individuell gebastelt werden. Herr Ilting von der Firma ITI Innovative Technik Ilting hat sich auf die Anpassung von Tretrollern und Laufrädern mit oder ohne Motorunterstützung an diverse Behinderungen spezialisiert und verfügt über entsprechendes Engagement und Ideenreichtum.

Anwendergruppe:

Hersteller:

ITI Innovative Technik Ilting, Brandhorststr. 14 in 45239 Essen

Vertrieb durch:

ITI Innovative Technik Ilting, Brandhorststr. 14 in 45239 Essen und

kooperierende Sanitätshäuser

Suchworte für Internetsuche:

Laufrad, Tretroller für Erwachsene

Hilfsmittelnummer Nr.:

22.51.05001

VK Preis € brutto ca.:

auf Anfrage

Kostenträger:

privat
Versuch der Beantragung bei Krankenkasse möglich, Kostenübernahmewahrscheinlichkeit 30%

Verordnungsnotwendigkeit:

wenn bei Krankenkasse der Antrag gestellt werden soll ja, ansonsten nein

Verordnugnstext muss deutlich machen, dass es kein Freizeithilfmsittel ist, sondern ein Hilfsmittel zum Erhalt der Mobilität.

„Laufrad zum Mobilitätserhalt im Nahbereich und auf Kurzstrecken“