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Durchsichtiger Mund-Nasen-Schutz

Hallo zusammen,

die Maskenpflicht macht es vielen schwer.

Auch für viele gehörlose oder hörgeschädigte Menschen ist sie ein Problem:  Denn sie können dann nicht vom Mund ablesen, weil die Maske das Mundbild verdeckt.

Und sie können sich auch schwerer verständlich machen, weil die eigenen Lippenbewegungen für das Gegenüber nicht sichtbar sind. Das macht die Kommunikation sehr schwer.

 

Natürlich gibt es durchsichtige Visiere für das ganze Gesicht. Das Problem ist: Diese Visiere verzerren häufig die Sicht. Das ist besonders bei zusätzlichen Sehschäden ungünstig.

Hier gibt es jetzt eine Lösung:  Durchsichtige Mund-Nasen-Masken

 Es gibt sie in verschiedenen Ausführungen, zum Selbermachen und auch zum Kaufen.

Einige möchten wir hier vorstellen:

  1. Eine durchsichtige Maske zum Selbermachen   

https://sewsimple.de/mundschutz-mit-sichtfenster-naehen/

 

 

  1. Noch eine durchsichtige Maske mit Anleitung zum Selbermachen

https://www.crazypatterns.net/de/blog/1908/mundmaske-mit-sicht-fenster-fuer-gehoerlose-taubstummen-maske-behelfs-mundschutz

 

  1. Diese Maske kann man kaufen für 14,99 €

https://www.visimask.de/

 

 

 

  1. Diese Maske hat zusätzlich Atemventile (Preis: 2 Stück für 25 €)

https://www.ebay.de/itm/Durchsichtiger-Mund-Nasenschutz-fuer-Schwerhoerige-und-Familien-mit-Atemventil-/224000172000

 

 

  1. Diese Masken kosten hier 14 € für 20 Stück

https://www.amazon.de/KESYOO-Wiederverwendbarer-Sicherheitsgesichtsschutz-Transparenter-Gesichtsschutzhut/dp/B087M2YHSL/ref=pd_lpo_60_t_0/260-1289686-6777200?_encoding=UTF8&pd_rd_i=B087M2YHSL&pd_rd_r=661548cb-feb3-4bfb-8b5f-961ed42f1d06&pd_rd_w=RUV9t&pd_rd_wg=VcIj6&pf_rd_p=d5c9797d-0238-4119-b220-af4cc3420918&pf_rd_r=ZN0J46EXZFVW2NEX1QMG&psc=1&refRID=ZN0J46EXZFVW2NEX1QMG

 

 

 

Natürlich gibt es noch viel mehr Modelle. Aber wir hoffen, dass wir Euch hier einige Anregungen geben konnten.

 

Herzliche Grüße aus Nümbrecht und bleibt weiter gesund!!!

 

Eure

Irmela

 

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Irmela Aurich

Diplom-Betriebswirtin

Ergotherapeutin

Maskenpflicht und Behinderung in NRW

 

Lieber Herr Herterich,

nach § 12a Abs. 2 Satz 2 der veränderten und ab kommenden Montag geltenden CoronaSchVO gilt die Verpflichtung zur Tragung einer Mund-Nase-Bedeckung nicht für Personen, die aus medizinischen Gründen einen solchen Schutz nicht tragen können. Das wird auch auf Ihre Frage zutreffen..
> Wir haben bewusst keine konkreten Nachweispflichten eingebaut, sondern vertrauen insoweit auf den vernünftigen Menschenverstand der ggf. kontrollierenden Beamtinnen und Beamten. Nur wenn diese wirklich Zweifel haben, ob hier ggf. ein medizinischer Grund nur vorgeschoben wird, können Sie einen Nachweis  verlangen. Das wir in den von Ihnen geschilderten Fällen aber sicher nicht der Fall sein.

Zum ausdrucken:
komplette Neufassung der CoronaSchutzVO mit dem besagten § 12a Absatz 2 Satz 2 hier der Link :

https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/stk_verordnung_24.04.2020.pdf

> Ich wünsche Ihnen ein sonniges Wochenende!
>
> Mit freundlichen Grüßen
> Im Auftrag
>
> Markus Leßmann
>
Markus Leßmann
>
> Abteilungsleiter III „Arbeitsschutz und Aufsicht Sozialversicherungen“ Leitung Stabsstelle Corona
>
> Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Fürstenwall 25, 40219 Düsseldorf
>
> Telefon: (0211) 855-3275
> Mobil: (0172) 2077348
> E-Mail:   markus.lessmann@mags.nrw.de